BEDINGUNGEN

Vertrag-Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit diesem Vertrag verpachtet die Firma RIDE AND DRIVE – AUTOVERMIETUNG, dem Mieter den Wagen, gemäß den weiteren Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen, so wie die, die auf der vorderen Seite verzeichnet sind, die der Mieter vollständig annimmt.

 

1.ÜBERGABE UND ENTGEGENNAHME

Der Wagen wird in guter Lage und ohne sichtbare Schäden dem Mieter übergeben. Im Falle, dass der Mieter unzufrieden mit der Lage des Wagens ist, muss er dies sofort bei RIDE AND DRIVE – AUTOVERMIETUNG bei der Übergabe melden. Der Mieter übernimmt die Verantwortung des Wagens, die Formulare und den ganzen Zubehör in derselben Lage zurückzugeben. Außerdem muss der Wagen in der vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort zurückgebracht werden. Im verkehrten Fall ist der Mieter verpflichtet, der Firma RIDE AND DRIVE – AUTOVERMIETUNG die Entschädigung des Wagens einzuzahlen. RIDE AND DRIVE – AUTOVERMIETUNG behält das Recht, jeder Zeit ohne Vorwarnung und auf Kosten des Mieters über den Wagen Besitz zu ergreifen, falls die Geschäftsbedingungen und Vereinbarungen nicht eingehalten werden.

2.DIEBSTAHL, SCHÄDEN usw.

Im Falle Diebstahls, Verlustes oder Beschädigung des Wagens oder Unbeteiligten (mit einbegriffen sind auch die Beifahrer), übernimmt der Mieter die Verantwortung den Schaden und die gesamten Kosten einzuzahlen. Ausführlicher: a) Der Mieter ist für Diebstahl, Verlust und Schaden des Wagens verantwortlich, ausgenommen RIDE AND DRIVE – AUTOVERMIETUNG hat den Mieter von der Verantwortung für Diebstahl, Verlust und Schaden des Wagens entlastet, nachdem der Mieter die Bedingungen für die Versicherung für Diebstahl oder auch für Schäden an dem angemieteten Wagen bei Beginn der Anmietung angenommen hat, mit der Voraussetzung, dass der Wagen nach den Bedingungen des Vertrages benutzt wurde. b) Der Mieter ist nicht für Verlust oder Schaden des Wagens nach einer Kollision verantwortlich, vorausgesetzt, dass er alle Bedingungen des Vertrages eingehalten hat und am Beginn der Anmietung <> angenommen hat. c) Weiterhin ist der Mieter für andere Schäden, die der Versicherungsvertrag nicht deckt, verantwortlich. Ausgenommen, er hat die zusätzliche Deckung akzeptiert.

3.GEBÜHREN

Der Mieter hat am Beginn der Anmietung die weiteren Beträge bei G.VLACHOPOULOS S.A. einzuzahlen: a) Alle Zeit-Kilometergebühren, gemäß den Preisen, die auf diesem Vertrag angezeigt werden. b) Alle erforderlichen Gebühren für Benzin, Versicherungen und anderen Gebühren, die in dem Vertrag oder in der aktuellen Preisliste vorgesehen sind. c) Alle Steuern und weitere Gebühren die den Mieter betreffen d) Alle Ausgaben von G.VLACHOPOULOS S.A. , inklusive Anwaltsgebühren und Zinsen, wegen überfälligen Einzahlungen dieses Vertrages. e) Alle Geldbussen, gerichtliche Geldstrafen und andere Ausgaben, die bei RIDE AND DRIVE – AUTOVERMIETUNG auferlegt wurden oder auferlegt werden, wegen Überschreitung des Gesetzes bei dem Gebrauch des Wagens vom Mieter, außer wenn RIDE AND DRIVE – AUTOVERMIETUNG verantwortlich ist. f) Kosten für den Austausch der Reifen die zerstört wurden, für die Reparatur mechanischer Defekte und Schäden der Karosserie des Wagens. g) Rabatte werden zurückgerufen, wenn die Bezahlung der Rechnung nicht termingerecht ausgeführt wird. h) Alle Gebühren werden am Ende überprüft. i) Für Fahrzeugbuchungen an anderen Orten als in Thessaloniki und für bestimmte Fahrzeugmodelle in Thessaloniki ist eine Anzahlung von 10% per Kredit- / Debitkarte erforderlich. Dieser Betrag wird im Falle einer Stornierung nicht erstattet. j)  Das Auto muss von innen sauber züruckgegeben werden, sonst fallen €100 Gebühr an.

4. BEDINGUNGEN DES GEBRAUCHES

Der Mieter ist verpflichtet, auf den Wagen Acht zu geben, den mechanischen Zustand zu überprüfen (Öl, Wasser, Reifen usw.) Jegliche Reparatur von dem Mieter oder anderer Person, ohne die Genehmigung von RIDE AND DRIVE – AUTOVERMIETUNG, ist verboten. Es ist verboten den Wagen für die folgenden Zwecke zu benutzen: a) Um andere Personen oder Objekte auf Tarif zu transportieren. b) Um andere Wagen oder Objekte zu ziehen oder abzuschleppen. b) Um an Autorennen teilzunehmen. c) Für die Untervermietung an andere Personen. d) Wenn der Mieter oder der genehmigte Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Halluzinogenen, Drogen oder andren Stoffen ist, die seine Fahrtüchtigkeit beeinflussen. e) Von einer zweiten Person, es sei denn, sie ist genehmigt von G.VLACHOPOULOS S.A. und ist in der Vorderseite des Vertrages eingeschrieben. f) Um schwere Objekte, brennbare Stoffe, verschmutzte oder übelriechende Objekte oder Drogen zu transportieren. g) Die Beladung des Wagens auf Schiffe, ist ohne die schriftliche Einwilligung der G.VLACHOPOULOS S.A. verboten.

5. VERLÄNGERUNG DES MIETVERTRAGS

Im Falle, dass der Mieter eine Verlängerung des Mietvertrags möchte, ist er verpflichtet die G.VLACHOPOULOS S.A. innerhalb von 48(achtundvierzig) Stunden zu informieren, damit er die Zulassung bekommt. Wenn er dies nicht macht, gibt es ein Thema mit der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verantwortlichkeit, wegen illegaler Nutzung und Besitzes des Autos.

6. UNFÄLLE

Im Falle eines Unfalls oder eines anderen Ereignisses (Feuer, Diebstahl usw.) ist der Mieter verpflichtet, das folgende Verfahren zu befolgen: a) Die Polizei informieren. b) Vor und Nachnamen der Augenzeugen zu notieren. c) Sofort per Telefon oder mit jedem anderen Mittel mit G.VLACHOPOULOS S.A. in Kontakt zu kommen. d) Informationen von anderen Personen zu sammeln. e) Polizeibericht ausfüllen und unterzeichnen. f) Alle Dokumente und Informationen, die mit dem Unfall zusammenhängen, an RIDE AND DRIVE – AUTOVERMIETUNG zu senden.

7. VERSICHERUNGEN

a) RIDE AND DRIVE – AUTOVERMIETUNG versichert andere Leute nur im Falle, wenn sie das Auto mit ihrer Genehmigung nutzen, mit einem Versicherungs-Vertrag , wobei die Bedingungen zu Verfügung zur Kontrolle stehen. b) Der Mieter, der autorisierte Fahrer und alle andere Passagiere des Autos haben keine persönliche Versicherung, außer wenn der Mieter eine persönliche Versicherung am Beginn der Anmietung akzeptiert und bei Annahme der Deckung des Versicherungsvertrags bei persönlichen Unfällen bei RIDE AND DRIVE – AUTOVERMIETUNG wie sie in der ofiziellen Preisliste angegeben sind. c) Das Gepäck wird nicht von der Versicherung gedeckt und der Mieter ist verantwortlich, wenn Objekte verloren gehen oder beschädigt werden, die sich in seinem Besitz befinden. RIDE AND DRIVE – AUTOVERMIETUNG trägt keine Verantwortung bei Verlust oder Beschädigung dieser Objekte. CDW: Vollkasko mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 700,00 Euro in der Kategorie B, C und in Höhe von 1000,00 Euro in der Kategorie D und E. FDW: Vollkasko ohne Selbstbeteiligung d) Die Reifen des Autos werden von keiner Versicherung gedeckt, im Falle ihrer Beschädigung. Auch nicht von der Vollkasko ohne Selbstbeteiligung. e) Die Deckungen der Versicherungen bei materiellen Schäden (CDW so wie auch FDW) existieren nicht bei Schäden auf der unteren Seite des Autos, wenn es am Ende des Asphalts ankommt, oder bei Straßen die nicht asphaltiert wurden.

8. ERSATZWAGEN

Im Falle eines mechanischen Ersagens des Wagens, ersetzen wir das Fahrzeug so schnell wie möglich in dem Bereich, indem sich der Kunde befindet.
Im Falle eines Unfalls, muss der Kunde den Eresatzwagen selber vom Anmietungs-Büro abholen.

9. SONSTIGE BEDINGUNGEN

Dieser Vertrag ist im Vorrang zu anderen schriftlichen oder mündlichen Abkommen zwischen RIDE AND DRIVE – AUTOVERMIETUNG und dem Mieter.

08:30 – 20:00 (Monday – Friday)
09:00 – 17:00 (Saturday)
closed on Sundays and public holidays
15km Thessaloniki - Perea 57001 Thessaloniki Greece00302310600024info@rideanddrive.grRide And DriveRide And Drive
4.98 5 26